Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz sieht vor, dass sich Fahrer des gewerblichen Güterverkehrs qualifizieren und eine Grundqualifikation nachweisen. Schausteller und Ambulante Händler sind von diesem Gesetz befreit, sofern nur Ausrüstung und Material transportiert werden, da dann kein Umsatz dadurch generiert wird. Beschäftigt man allerdings einen Fahrer, dessen Hauptaufgabe der Transport ist, ist dieser vom Qualifikationsnachweis nicht befreit. Weitere Informationen finden Sie hier.